Pfandbefreiung für Einweg-Getränkeverpackungen
Wir haben uns gemeinsam mit dem Verband Deutscher Schiffsausrüster erfolgreich für Sie eingesetzt!
Ab sofort können Besitzer eines seetüchtigen Sport- bootes für Ihre Auslandsreise in unserem Shop Getränke in Einwegverpackungen, die in Deutschland pfandpflichtig sind, pfandfrei erwerben.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Die Mengenbegrenzung für Einwegexportverpackun- gen liegt bei 5 Liter pro Person und Tag - bei einer Mindestreisedauer von 72 Stunden in internationalen Gewässern. Hierbei werden alkoholischen Getränke (Bier, Cider, etc.) an Personen älter als 17 Jahre sowie nichtalkoholische Getränke (Wasser, Soft-Drinks, etc.) berücksichtigt.
In der Schiffsdeklaration verpflichten Sie sich, dass der Verzehr an Bord ausschließlich außerhalb des deutschen Hoheitgebietes erfolgt und Sie die leeren Gebinde im Ausland ordnungsgemäß entsorgen.
Schiffsdeklaration / Einweg-Pfandbefreiung (PDF)
Merkblatt Zollbestimmungen
Ab sofort können Besitzer eines seetüchtigen Sport- bootes für Ihre Auslandsreise in unserem Shop Getränke in Einwegverpackungen, die in Deutschland pfandpflichtig sind, pfandfrei erwerben.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Die Mengenbegrenzung für Einwegexportverpackun- gen liegt bei 5 Liter pro Person und Tag - bei einer Mindestreisedauer von 72 Stunden in internationalen Gewässern. Hierbei werden alkoholischen Getränke (Bier, Cider, etc.) an Personen älter als 17 Jahre sowie nichtalkoholische Getränke (Wasser, Soft-Drinks, etc.) berücksichtigt.
In der Schiffsdeklaration verpflichten Sie sich, dass der Verzehr an Bord ausschließlich außerhalb des deutschen Hoheitgebietes erfolgt und Sie die leeren Gebinde im Ausland ordnungsgemäß entsorgen.
Schiffsdeklaration / Einweg-Pfandbefreiung (PDF)
Merkblatt Zollbestimmungen

